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   OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23   

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OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23 (https://dejure.org/2024,580)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2024 - 5 ME 115/23 (https://dejure.org/2024,580)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - 5 ME 115/23 (https://dejure.org/2024,580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Vielmehr kann die unberechtigte Weigerung eines Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als ein negatives Indiz für die Annahme seiner Dienstunfähigkeit gewertet werden ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12, 23; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 36).

    Danach kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung auf die Dienstunfähigkeit geschlossen werden, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustands bewusst verhindert ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27).

    Andernfalls hätte es der Beamte in der Hand, die für die Vorbereitung der Feststellung seiner Dienstfähigkeit erforderliche ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 44 BBG Rn. 98).

    Diese Grundsätze gelten auch für eine vom Amtsarzt für erforderlich gehaltene und vom Dienstherrn daraufhin angeordnete fachärztliche Zusatzuntersuchung ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12).

    Eine für den Beamten nachteilige Schlussfolgerung in diesem Sinne setzt aber eine rechtmäßige Untersuchungsanordnung voraus ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Vielmehr kann die unberechtigte Weigerung eines Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als ein negatives Indiz für die Annahme seiner Dienstunfähigkeit gewertet werden ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12, 23; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 36).

    Dies entspricht - wenn die Rechtsfolge der rechtsgrundlosen Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung in den jeweiligen Beamtengesetzten nicht geregelt ist (entsprechende landesgesetzliche Regelungen darstellend BVerwG, Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28) - dem aus § 444 ZPO abzuleitenden und auch im Verwaltungsverfahren Geltung beanspruchenden allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden kann, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht ( BVerwG, Beschluss vom 19.6.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris Rn. 16).

    Eine unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung kann jedoch ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 46 VwVfG - denn die Untersuchungsanordnung stellt keinen Verwaltungsakt dar ( BVerwG, Beschluss vom 14.3.2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 20; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 44 BBG Rn. 83) - unbeachtlich sein, wenn offensichtlich ist, dass dies die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Ein etwaiger Mangel dieser Aufforderung kann nicht im weiteren behördlichen oder gerichtlichen Verfahren - etwa gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - geheilt werden (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 42 f. m. w. Nw.).

    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses der Untersuchungsanordnung nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 44).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17

    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Richtig ist zwar, dass die Schwerbehindertenvertretung vor Erlass einer Untersuchungsanordnung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu beteiligen ist, weil es sich bei dieser Maßnahme um eine "Entscheidung" im Sinne des § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX handelt, die den schwerbehinderten Beamten unmittelbar betrifft (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 7; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 44 BBG Rn. 89b).

    Die Schwerbehindertenvertretung ist umfassend zu unterrichten, d. h. sie muss aufgrund der konkret mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 8; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Rn. 89b).

    Eine unterbliebene oder fehlerhafte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung führt zur Rechtswidrigkeit der Untersuchungsanordnung (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 10).

    Angesichts des Umstandes, dass dem Dienstherrn ein Entscheidungsspielraum im Hinblick darauf eingeräumt ist, ob, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er eine Untersuchungsanordnung erlässt, wird zwar regelmäßig nicht ausgeschlossen werden können, dass eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung den Dienstherrn in seiner Entscheidung in der einen oder anderen Weise hätte beeinflussen können (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft mithin der Dienstherr aufgrund eines ärztlichen Gutachtens; er kann aber auch eigene Erkenntnisse und Feststellungen berücksichtigen und zum Beispiel ergänzende ärztliche Gutachten in Auftrag geben ( Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -) und/oder die Personalakten des Betreffenden auswerten (Nds. OVG, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Dezember 2023, § 47 BBG Rn. 28).

    Die ärztliche Begutachtung stellt somit nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar ( BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).

    Der Dienstherr kann daher bei entsprechender Begründung auch entgegen den Ausführungen eines amtsärztlichen Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Dienstunfähigkeit des Betreffenden feststellen ( Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 -- 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 20.8.2013 - 5 LA 279/12 -, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -).

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Denn die Dienstunfähigkeit ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand ( BVerwG, Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 12; Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 37.13 -, juris Rn. 15; Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 17).

    Dies setzt in der Regel medizinische Sachkunde voraus, über die nur ein Arzt verfügt ( BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Steht indes von vornherein fest, dass der Beamte generell nicht mehr oder nur mit erheblichen Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist, so besteht keine Suchpflicht ( BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97/13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 16.4.2020 - BVerwG 2 B 5.19 -, juris Rn. 43).

    Scheidet jegliche Weiterverwendung des Beamten wegen dessen körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen aus, liegt also eine generelle Dienstunfähigkeit vor, hätte eine gleichwohl durchzuführende Suche nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit keinen Sinn mehr, weil deren Zweck von vornherein nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.4.2020 - BVerwG 2 B 5.19 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Entscheidungserheblich kann aber sein, wie sich die Schwerbehindertenvertretung dem Dienstherrn gegenüber nachträglich geäußert hat ( BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.88 -, juris Rn. 34; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Rn. 89b).

    Erklärt das Gremium etwa ausdrücklich, dass die Untersuchungsanordnung bei vorheriger Beteiligung gebilligt worden wäre, kann eine positive Beeinflussung der Maßnahme zugunsten des Beamten durch die Schwerbehindertenvertretung ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.88 -, juris Rn. 34 [im Hinblick auf eine Personalentscheidung in Bezug auf einen Soldaten]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Das Begründungserfordernis dient dem Zweck, die Behörde zu veranlassen, sich des Ausnahmecharakters der Anordnung der sofortigen Vollziehung bewusst zu werden, und die Frage, ob das öffentliche Interesse die sofortige Vollziehung erfordert, sorgfältig zu prüfen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 21.1.2010 - 10 S 2391/09 -, juris Rn. 4).

    Allerdings kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben ( OVG NRW, Beschluss vom 22.1.2001 - 19 B 1757/00, 19 E 886/00 -, juris Rn. 2; VGH Ba.-Württ., Beschlus vom 21.1.2010 - 10 S 2391/09 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18

    Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Allein der Dienstherr entscheidet im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit über Art und Umfang der auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben sowie darüber, welchen statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe er sie dementsprechend zuordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.8.2019 - BVerwG 2 A 3.18 -, juris Rn. 24), und stellt die für die Aufgabenerledigung aus seiner Sicht erforderlichen Arbeitsmittel - insbesondere den technischen Rahmen, etwa in Form von EDV-Ausstattung - zur Verfügung.

    Eine inhaltliche Überprüfung auf "Richtigkeit" des Zuschnitts und der Bewertung von Dienstposten findet aufgrund des Gestaltungsspielraums des Dienstherrn nicht statt; vielmehr ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle solcher organisatorischer Entscheidungen des Dienstherrn auf die Prüfung des Ermessensmissbrauchs beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.8.2019 - BVerwG 2 A 3.18 -, juris Rn. 24), also etwa dahingehend, ob die Erwägungen sachfremd oder lediglich vorgeschoben sind.

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15

    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
    Vielmehr kann die unberechtigte Weigerung eines Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als ein negatives Indiz für die Annahme seiner Dienstunfähigkeit gewertet werden ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12, 23; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 36).

    Danach kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung auf die Dienstunfähigkeit geschlossen werden, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustands bewusst verhindert ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 5 LA 127/20

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Suchpflicht; vollschichtige Tätigkeit

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - 6 B 962/18

    Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst zum Zwecke der Überprüfung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10

    Versetzung in den Ruhestand, Polizeidienstunfähigkeit, Nachzahlung der vorläufig

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18

    Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht

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